PV ANLAGE ab 5KWp

OeMAG Förderung für 100% Einspeisung – werden Sie Stromlieferant

Ökostromverordnung 2010

NET und Hypo Salzburg haben auch für private Stromlieferanten ein interessantes Paket geschnürt. Auf Basis der OeMAG Förderung, die sich an erster Linie an Gewerbe, Industrie bzw. landwirtschaftliche Betriebe richtet, erstellen wir gerne ein Angebot, das Ihnen in Zukunft ermöglicht, mit der Sonne Geld zu verdienen. Auch hier unterstützt die NET von der Planung bis zur Fördereinreichung. Die Hypo Salzburg erstellt eine kalkulierbare Finanzierung. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der Strom zu einem langfristig festgelegten Tarif eingespeist wird. Der Vorteil für den Betreiber: Der Einspeistarif ist in der Regel höher als der zu beziehende Strom für den Eigenbedarf.

Neuerungen die Österreichweit gültig sind:

-
Laufzeit sind 13 Jahre mit 100% des Tarifes

- Anlagen müssen eine EPL grösser 5 kWp vorweisen

- Es gibt keine Beschränkung der EPL nach oben

- Man benötigt keine Kofinanzierungszusage der Landesregierung mehr

- Die Tarifverordnung wurde mit 02.02.2010 veröffentlicht und ist auch auf der OeMAG Website ersichtlich.


Ablauf Förderung Photovoltaikanlagen

Um bei der OeMAG einen Antrag einreichen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen, Bescheide und Verträge, damit wir Ihnen einen Abnahmevertrag zukommen lassen können. Bitte beachten sie die Reihenfolge:
1. Netzzugangsvertrag mit einem Netzanbieter wie z.B. Energie-AG, EVN, Kelag, TiWAG, etc .…
2. Sämtliche Genehmigungsbescheide der zuständigen Gemeinde und/oder Landesregierung 1. Instanz, die zur Bewilligung und zum Bau der Anlage nötig waren (z.B. Baubescheid, elektrizitätsrechtliche, umweltrechtliche Bewilligungen, etc.)
3. Anerkennung als Ökostromanlage nach § 7 Ökostromgesetz der jeweiligen Landesregierung
4. Förderantrag bei der OeMAG, zu finden
Den Antrag können Sie auch dann stellen, wenn Sie noch keine Anerkennung als Ökostromanlage nach § 7 Ökostromgesetz der Landesregierung haben. Beachten Sie aber bitte, dass diese Anerkennung binnen 6 Wochen nach Einreichung des Förderantrages bei der OeMAG eingegangen sein muss. Anderenfalls erlischt der Antrag und muss neu eingebracht werden.

NET Neue Energie Technik unterstützt Sie gerne bei den erforderlichen Genehmigungen.
Für die Einreichung der Tarifförderantrages an die OeMAG sind Bescheide der Landesregierung erforderlich,
dafür wird die Vollmacht benötigt.

Weitere Informationen zu dieser Förderung: http://www.oem-ag.at/green_energy oder bei NET Neue Energie Technik.

Vollmacht OeMAG

Erforderliche Daten zur Antragstellung  der Einspeisetarifförderung
(Zählpunkt -Anerkennungsbescheid lt.§7 Ökostromgesetz - § 45- ÖMAG)
(Alle Dokumente sind zur Antragstellung in PDF-Format ausreichend)

Daten des Kunden:

Zählpunktantrag:

      (Salzburg AG, Energie AG, Linz AG, oder andere   

 

      2.) Antrag § 7 als Ökostromanlage ( oder Erweiterung bei bestehender Anlage) ist   
           Bedingung zur Förderantrageinreichung bei der ÖMAG:

 

    3.)ÖMAG Förderantrag:

 

      4.)Anlagen über 200 kWp brauchen eine gewerberechtliche Genehmigung!

 

Mail: office@neue-energie-technik.net.

Postadresse:
NET Neue Energie Technik GmbH
Zentrale Salzburg
Planung und Beratung
Moosstraße 132 a
Salzburg

Fax 0043/662/8231100-600
Hotline: Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter Tel. 0662/821100-0